Tempo 30 im Bereich der Innenstadt! - ADFC Heidenheim

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Heidenheim

Vier Frauen erneuern die Forderung. © Werner Hertwig

Tempo 30 im Bereich der Innenstadt!

Der ADFC Heidenheim sammelte Unterschriften für die Einführung von Tempo 30 an der B 466

Der ADFC begründet die Aktion mit der Lärmentwicklung. Lärm ist einer der Gründe, der es Menschen schwer macht, sich gerne in der Innenstadt aufzuhalten. Die Aufenthaltsqualität leidet und mit ihr der Handel. Er stört aber auch mehr als 1000 direkte Anwohner und weitere Tausende in der Umgebung. Lärm kann krank machen. Tempo 30 bringt nicht nur mehr Sicherheit für Fußgänger*innen und Radler*innen, sondern mindert auch den Lärm um etwa ein Drittel, argumentiert der ADFC. Lesen Sie weitere Details im Flugblatt!

Anfangs 2023 sammelte eine Aktiven-Gruppe des ADFC Heidenheim Unterschriften für eine Beschränkung auf 30 km/h bei Anwohner*innen. Es kamen über 500 zusammen. Diese wurden OB Salomo übergeben mit der Bitte sie als Begründung des städtischen Antrags ans Regierungspräsidium zu verwenden.

Mitte März demonstrierten die ADFC-Mitglieder mit großem Lärmschutz über den Ohren für Tempo 30. So wurde die Öffentlichkeit über die Presse auf das Problem aufmerksam gemacht. Im April folgte eine Kundgebung auf dem Eugen-Jaekle-Platz unter dem Banner „Lärmschutz und mehr Sicherheit an der B 466"!

Ergänzung vom 21.03.2025

Der Gemeinderat hat am 25.10.2025 den seit 2014 überfälligen Lärmaktionsplan zur Anhörung beschlossen Ein Lärmaktionsplan muss alle 5 Jahre erstellt werden. Dieser sieht vor, dass auf der gesamten B 466 von der Gutenbeergstraße im Westen bis zur Einmündung in die B 19 Tempo 30 gelten soll. Dies ist weitergehend als der ADFC Heidenheim je zu hoffen wagte. 

Die Lärmwerte werden nicht gemessen, sondern berechnet, weil die Menge des Kfz-Verkehrs einbezogen werden muss. Die Ergebnisse liegen bis auf kurze Teilstücke über dem zulässigen Grenzwert, so dass zur Lärmminderung zwingend Tempo 30 vorgegeben werden musste. Übrigens trifft dies auch auf die B 19 neu ab Aufhausen sowie auf die B 19 alt (Heidenheimer und Schnaitheimer Straße) zu mit Ausnahme von etwas längeren Teilstücken, wo Tempo 30 aufgrund nicht vorhandener Bebauung nicht notwendig ist. Demnächst geht der “Anhörungsbeschluss” in die Anhörungsphase. Die Anhörung gibt in gerichtlichen und behördlichen Verfahren den Beteiligten die Gelegenheit, sich zu der zur Entscheidung des Gemeinderats zu äußern. Es kann also noch eine Weile dauern bis das Regierungspräsidium tatsäcblich Tempo 30 anordnet.

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https://heidenheim.adfc.de/artikel/tempo-30-im-bereich-der-innenstadt-der-b-466

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