Keine Sicherheit auf den Radwegen Olga-, Brenzstraße und Eugen-Jaekle-Platz

Im Brennpunkt des Heidenheimer Radwegenetzes stehen die Radwege an der B 466 entlang des Eugen-Jaekle-Platzes, der Brenzstraße und der Olgastraße. So gut wie alle Heidenheimer Radfahrer müssen diese Radwege nutzen. Doch die Radwege selektieren. Denn manch einer steigt erst gar nicht aufs Rad, weil er sich durch den zweispurigen Verkehr vor allem durch Lastwagen gefährdet sieht.

Der Heidenheimer ADFC hat dort während einer zeitlich begrenzten Messphase die Abstände von KFZ zu Radlern gemessen. Zwischen Cityparkhaus und entlang des  Eugen-Jaekle-Platzes haben 33 von 51 Fahrzeugen (65 %) den geforderten Sicherheitsabstand von 1,50 Metern nach StVO nicht eingehalten. Noch schlechter sieht es In der Olgastraße zwischen Marienstraße und Schnaitheimer Straße aus. Hier unterschritten 11 von 15 Fahrzeugen (73 %) den Sicherheitsabstand.

Dies verwundert nicht, denn die Radwege sind nur 1,50 m breit, weisen also gerade mal die Mindestbreite auf; an zwei Stellen am Eugen-Jaekle-Platz nicht einmal dies. Dort sind es nur 1,30, bzw. 1,40 m. Dabei sollten sie möglichst bis zu 2,00 Meter breit sein. Zieht man die Poller in Betracht, zu welchen instinktiv ein

größerer Abstand gehalten wird als zu Linien auf dem Boden, steht dem Radleram Eugen Jaekle-Platz de facto nur ein schmaler Streifen von ca. 0,50 m zur Verfügung. Da muss ordentlich Gleichgewicht gehalten werden.

Zugute halten muss man den Stadtplanern von damals, dass ab Bordstein noch 3 Reihen Pflastersteine verlegt sind. Macht noch einmal 50 cm. Sie sollen einen Sicherheitsabstand gewährleisten. Doch die Beobachtungen zeigen, dass dieser Randstreifen häufig befahren wird.

Stellen wir eine einfache Rechnung an. Die Grafik unten zeigt den Radweg in der Olgastraße beim Pressehaus. Der Radfahrer (blaues Trikot) fährt genau in der Mitte. Da es sich hier um einen nicht zur Fahrbahn gehörigen Radweg handelt,  kommt zwar der Mindestabstand gemäß StVO nicht zur Anwendung, er sollte aber tunlichst beachtet werden, um eine Gefährdung zu vermeiden. Ein entsprechender Sicherheitsabstand kann indes selbst dann nicht eingehalten werden, wenn eine weiße durchgezogene Linie neben dem Pflasterstreifen (rot) angebracht wird. Eine solche mindestens 25 Zentimeter breite Linie schlägt der ADFC für eine Übergangszeit vor. Der PKW muss trotzdem ausweichen, hat auch den Platz dafür. Fahrer von Lastkraft-

wagen nehmen sich den oft nicht. Die hellgraue Fläche zeigt, dass der Radfahrer (rotes Trikot) erst den Sicherheitsabstand hat, wenn er deutlich rechts von der Radwegmitte fährt. Es verbleiben ihm gerade noch 70 cm Radweg. Er muss dann aber verstärkt auf Fußgänger achten.

Die hellgraue Fläche zeigt, dass der Radfahrer (rotes Trikot) erst den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand hat, wenn er deutlich rechts von der Radwegmitte fährt. Dann verbleiben ihm gerade noch 70 cm Radweg. Er muss dann aber verstärkt auf Fußgänger achten. Mehr als die Hälfte des Radwegs bildet also den Sicherheitsabstand. Kann dies Sinn eines Radwegs sein?

Die weiße Linie kann aber nach Auffassung des ADFC nur ein Behelf für eine Übergangszeit sein. Streng genommen dürften hier wegen der Lastwagen keine zwei  Fahrspuren sein. Der Verkehrsentwicklungs-plan zeigt für die Olgastraße, den Eugen-Jaekle-Platz und die Brenzstraße eine Lösung, die vermutlich geringe bauliche Maßnahmen erfordert: aus der rechten Fahrbahnspur wird eine Bus- und Radspur, die linke Fahrspur verbleibt für die restlichen Kraftfahrzeuge. Die Fußgänger erhalten die ganze Breite auf dem Bürgersteig.

Radweg in der Olgastraße © Hans-Martin Hartmann

Grafik: Der Radler im blauen Trikot fährt in der Mitte des Radwegs. Wenn Auto- und LKW-Fahrer nicht von sich aus Abstand halten, ist er gefährdet, denn der Abstand bis zu seinem linken Lenkerende misst nur 90 cm. Der Radler im roten Trikot will von sich aus den Sicherheitsabstand von 1,50 m einhalten. Selbst wenn man die vom Heidenheimer ADFC vorgeschlagene weiße Linie einrechnet verbleibt ihm nur noch eine Rest-Radwegbreite von ca. 70 cm.

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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