
Eine ausgezogene Linie links vom Pflasterstreifen kann für mehr Sicherheit sorgen © Hartmann
Vorschlag des ADFC für mehr Sicherheit entlang Radweg Olgastraße
Im Brennpunkt stehen die Radwege entlang der B 466 im Zentrum. Der Heidenheimer ADFC schlägt eine ausgezogene Sicherheitlinie vor.
Im Brennpunkt stehen die Radwege an der B 466 entlang des Eugen-Jaekle-Platzes und der Olgastraße. So gut wie alle Heidenheimer Radfahrenden müssen diese Radwege nutzen. Doch die Radwege selektieren. Denn manch einer steigt erst gar nicht aufs Rad, weil er sich durch den zweispurigen Verkehr vor allem durch Lastwagen gefährdet sieht.
Der Heidenheimer ADFC hat dort während einer zeitlich begrenzten Messphase die Abstände von KFZ zu Radlern gemessen. Zwischen Cityparkhaus und entlang des Eugen-Jaekle-Platzes haben 33 von 51 Fahrzeugen (65 %) den geforderten Sicherheitsabstand von 1,50 Metern nach StVO nicht eingehalten. Noch schlechter sieht es In der Olgastraße zwischen Marienstraße und Schnaitheimer Straße aus. Hier unterschritten 11 von 15 Fahrzeugen (73 %) den Sicherheitsabstand.
Dies verwundert nicht, denn die Radwege sind nur 1,50 m breit, weisen also gerade mal die Mindestbreite auf, an zwei Stellen am Eugen-Jaekle-Platz nicht einmal dies. Dort sind es nur 1,30, bzw. 1,40 m. Dabei sollten sie möglichst bis zu 2,00 Meter breit sein. Zieht man die Poller in Betracht, zu welchen instinktiv ein größerer Abstand gehalten wird als zu Linien auf dem Boden, steht dem Radler am Eugen Jaekle-Platz de facto nur ein schmaler Streifen von ca. 0,50 m zur Verfügung. Da muss ordentlich Gleichgewicht gehalten werden.
Zugute halten muss man den Stadtplanern von damals, dass ab Bordstein noch 3 Reihen Pflastersteine verlegt sind. Macht noch einmal 50 cm. Sie sollen einen Sicherheitsabstand gewährleisten. Doch die Beobachtungen zeigen, dass dieser Randstreifen häufig befahren wird.
Stellen wir eine einfache Rechnung an. Wenn ein Radler exakt in der Radwegmitte fährt, sind es bis zum Bordstein 75 cm. Rechnen wir den Randstreifen hinzu, so sind es gerade mal 1,25 cm. Auto- und vor allem Lastwagenfahrer müssen demnach mit dem rechten Rad mindestens 25 cm vom Pflasterstreifen wegbleiben, um den Sicherheitsabstand zu gewährleisten. Auf der anderen Seite könnte der Radler auch 25 cm rechts von der Radwegmitte fahren. Er wäre dann auf der sicheren Seite, sofern die KFZ den Randstreifen nicht befahren. Damit könnte aber Gefahr von Fußgängern drohen.
Anscheinend gehen KFZ-Fahrer davon aus, dass sie die volle Breite der Fahrbahn nutzen können, da die Radfahrer einen klar davon abgesetzten Bereich zur Verfügung haben. Die Rechnung kann aber nicht aufgehen, wenn die Radfahrenden gar links von der Mitte radeln, was leicht vorkommen kann, denn naturgemäß pendeln Radfahrer immer ein wenig. Die KFZ-Fahrer sind zwar formal im Recht. Das nützt ihnen jedoch nichts, wenn sie z.B. durch Sogwirkung den Radfahrer gefährden. Also greift die Regel, dass im Verkehr niemand gefährdet werden darf. Und dies ist eben nur dann gewährleistet, wenn die besagten 1,50 m eingehalten werden.
Weil die Radwege wie gesehen eigentlich zu schmal sind, hat der Heidenheimer ADFC vorgeschlagen, die rechte Fahrbahn neben dem Pflasterstreifen mit einer (breiten) durchgezogenen Linie zu versehen, um die Sicherheit der Radler zu erhöhen.








