Radfahrer gefährden sich immer öfter gegenseitig
Etwa jeder zweite Autofahrer unterschritt 2022 bei ADFC-Abstandsmessungen den Sicherheitsabstand zu Radfahrern und gefährdete diese. Aber nicht nur Autofahrer gefährden Radfahrer, sagt Jürgen Ramsperger vom Heidenheimer ADFC, sondern auch Radfahrer.
Seine Erfahrung zeige, dass Radfahrer durch ihr Verhalten ebenso eine Gefahr darstellen, indem sie ohne Handzeichen und Schulterblick links abbiegen oder ausscheren. Er habe mehrmals bei einem geplanten Überholvorgang eine Vollbremsung vornehmen müssen, um einen Unfall zu vermeiden.
Wie gefährlich das ist, soll exemplarisch ein Unfallbericht der Heidenheimer Zeitung vom 1.08.2024 zeigen. Am Unfall beteiligt waren drei Radler. Ein 50-jähriger Mountainbiker und eine 55-jährige Rennradfahrerin seien nebeneinander auf dem Radweg parallel zur L 1164 in Richtung Anhausen unterwegs gewesen. Ein Pedelecfahrer habe diese vermutlich überholen wollen. Dabei sei er gegen das Mountainbike gestoßen und habe die beiden beim Sturz mit zu Boden gerissen. Der Pedelecfahrer habe sich schwer, die beiden anderen hätten sich leicht verletzt. Die genaue Unfallursache sei noch nicht geklärt, sagte die Polizei.
Wer mag wohl beim Unfall bei Anhausen schuld sein? Es könnte der Mountainbiker gewesen sein, der dem überholenden Pedelec-Fahrer nicht Platz machte oder gar während des Überholvorgangs abrupt nach links von seiner Fahrlinie abwich. Genauso könnte der Pedelec-Fahrer schuld sein, weil er versuchte, die (zu) schmale Lücke zum Überholen zu nutzen und dabei einen zu geringen Abstand zum Mountainbiker hielt. Wäre der Pedelec-Fahrer verpflichtet gewesen, die beiden nebeneinander Fahrenden zu warnen? Hat er dies getan? Oder hätte der Mountainbiker von sich aus, d.h. ohne Vorwarnung die Überholspur frei geben müssen?
Ein Grundmuster des Unfalls, das man häufig antrifft, ist das Nebeneinanderfahren auf dafür nicht vorgesehenen Radwegen,. Es ist verständlich, dass man sich während des Pedalierens unterhalten möchte, was besser gelingt, wenn man auf gleicher Höhe fährt. Zur gegenseitigen Rücksicht gehört jedoch, dass derjenige, der sich als „Geisterfahrer“ betätigt, stets sowohl den entgegen kommenden als auch den rückwärtigen Verkehr im Auge behält. Er muss immer wieder nach hinten schauen. Wer gerne länger auf der Überholspur bleiben möchte, benötigt eigentlich einen Rückspiegel. Ansonsten sollte er das Linksfahren unterlassen, denn nach der Neufassung der StVO dürfen Radler generell zu zweit nebeneinander fahren, sofern der Verkehr nicht behindert wird – und zum Verkehr zählt in diesem Fall der überholwillige Radfahrer.