
Stelle, an der der Radler tödlich angefahren wurde. © ADFC Heidenheim Johannes Metzger
Tödlich verunglückter Radfahrer auf der K1123
Wenn Radler im Straßenverker ums Leben kommen, sieht sich der ADFC Heidenheim in der Pflicht, möglichen Ursachen auf den Grund zu gehen. So auch in dem Fall, der sich im Februar unweit des Zanger Kreisels in Fahrtrichtung Königsbronn ereignete.
Die Radverkehrsgruppe des ADFC Heidenheim hat die Stelle, an der kürzlich ein Radfahrer angefahren und tödlich verletzt wurde, in Augenschein genommen. Sie stellt folgendes fest: Normalerweise hätte der Unfall nicht passieren dürfen, denn überholende Kfz müssen nach StVO zwei Meter Abstand zu einem Radler einhalten oder bei Gegenverkehr hinter dem Radler warten bis die Gegenfahrbahn frei ist. Der ADFC hat beobachtet, dass Autos bei Gegenverkehr einem Fußgänger, der gegen die Fahrtrichtung am Fahrbahnrand entlang läuft, überwiegend nur minimal ausweichen. Nur Lkw bremsen ab und scheren erst dann zum Vorbeifahren weit aus, wenn die Gegenfahrbahn frei ist. Daraus schließt der ADFC: die L1123 ist gerade so schmal, dass Autofahrer bei Gegenverkehr einen Radler eben nicht noch „schnell“ überholen können. Der ADFC fordert die Verkehrsbehörde auf, zu prüfen ob nach dem Zanger Kreisel vor der Linkskurve und der Kuppe in Fahrtrichtung Königsbronn eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden sollte, damit ein Autofahrer rechtzeitig abbremsen kann, wenn plötzlich ein Hindernis vor ihm auftaucht. Außerdem sollte an dieser vielbefahrenen Landesstraße mittelfristig ein Radweg von Steinheim bis zur Abzweigung zur Waldsiedlung angelegt werden.
Der ADFC Heidenheim hat vor, an der Unfallstelle ein sogenanntes Ghost-Bike auzustellen. Das ist ein weiß gestrichenes Fahrrad, das an den im Autoverkehr getöteten Radfahrer erinnern soll und daran, dass die "Vision Zero" – also null Verkehrstote – noch nicht erreicht ist.